09.09.2025 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 400/2025

Missbrauch chemischer Stoffe soll eingedämmt werden

Berlin: (hib/PK) Mit einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) soll nach dem Willen der Bundesregierung der verbreitete Missbrauch bestimmter chemischer Stoffe eingedämmt werden. Die Nutzung von Distickstoffmonoxid (N2O/Lachgas) zu Rauschzwecken nehme zu. Die chemischen Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) würden teils zu Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten missbraucht, heißt es in einem Gesetzentwurf (21/1504) der Bundesregierung, der auf eine stärkere Regulierung dieser Substanzen zielt.

Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, GBL und BDO stellten eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und die öffentliche Ordnung dar. Zugleich hätten die Stoffe breite, anerkannte Verwendungen als Industriechemikalien.

Um die missbräuchliche Verwendung einzuschränken, soll das NpSG fortentwickelt werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasse, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden könnten, soll das NpSG um eine Anlage 2 ergänzt werden, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und Inverkehrbringens über den Versandhandel oder die Selbstbedienung an Automaten vor.

Dass es sich bei den Stoffen um technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien handele, werde berücksichtigt. Denn es würden nur Darreichungsformen, Konzentrationen und Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst, die besonders leicht missbräuchlich genutzt werden könnten.

Von einer Unterstellung dieser psychoaktiven Industriechemikalien unter das BtMG wird abgesehen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Verkehr mit diesen Stoffen und komme daher nicht in Betracht.