10.09.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Gesetzentwurf — hib 406/2025

Höhere Ordnungsgelder und Kürzung der Kostenpauschale

Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Abgeordnete bei Regelverstößen stärker sanktionieren. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (21/1539) wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass einerseits das Ordnungsgeld und andererseits der Abzug von der Kostenpauschale höher ausfallen sollen als bisher. Die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident kann derzeit bei Plenarsitzungen wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses oder der Hausordnung des Bundestages gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, das sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen die Abgeordneten 2.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro zahlen müssen.

Die Anhebung der Ordnungsgelder wird auch damit begründet, dass diese seit 2011 unverändert geblieben sind, während zugleich die Diäten der Abgeordneten anstiegen. Ordnungsgeld und Abgeordnetenentschädigung stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, heißt es.

Die zweite geplante Verschärfung betrifft die unentschuldigte Nichteintragung in die Anwesenheitsliste und das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen. Derzeit wird die den Abgeordneten zustehende Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages, die sogenannte Kostenpauschale, bei unentschuldigter Nichteintragung an Plenarsitzungstagen um 200 Euro, bei entschuldigter Nichteintragung um 100 Euro und bei einem ärztlich nachgewiesenen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium oder ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro gekürzt. Während der Mutterschutzfristen wegen Schwangerschaft oder wenn ein Mitglied des Bundestages ein ärztlich nachgewiesen erkranktes, in seinem Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren mangels anderer verfügbarer Aufsichtspersonen persönlich betreut, wird die Kostenpauschale von monatlich 5.349,58 Euro nicht gekürzt. Bei unentschuldigtem Fehlen bei einer namentlichen Abstimmung werden derzeit ebenfalls 100 Euro von der Kostenpauschale einbehalten.

Union und SPD wollen den Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit an einem Sitzungstag auf 200 Euro verdoppeln, es sei denn, es liegt ein ärztlicher Nachweis eines Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalts oder Arbeitsunfähigkeit vor. Der einzubehaltende Betrag soll sich nach dem Willen der Fraktionen auf 300 Euro erhöhen, wenn ein Mitglied an einem Plenarsitzungstag sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht entschuldigt war. Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro von der Pauschale abgezogen werden, es sei denn, der Abgeordnete befindet sich auf einer genehmigten Dienstreise.