11.09.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 416/2025

AfD will Abstimmungspraxis bei Anträgen ändern

 

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern, dass bei Anträgen analog zu Gesetzentwürfen die Vorlage und nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gegenstand der Abstimmung gemacht wird. Ihr Antrag (21/1562) soll am Freitag im Plenum direkt abgestimmt werden.

 

Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass bei Vorlagen wie Anträgen, zu denen ein Ausschuss dem Bundestagsplenum eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat, grundsätzlich über diese Beschlussempfehlung abgestimmt wird. Dagegen sei bei Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen stets der Gesetzentwurf Gegenstand der Abstimmung. Diese Praxis verletze die Rechte der Abgeordneten, den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Vorgaben der Geschäftsordnung und sei in der Kommunikation nach außen intransparent. Die jetzige Regelung sei zwar parlamentshistorisch erklärbar, stelle jedoch für die heutige Parlamentswirklichkeit einen Anachronismus dar. Die Abstimmungsregeln bei Anträgen seien für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar, heißt es in dem Antrag weiter.