11.09.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 417/2025

AfD will mehr Transparenz bei namentlichen Abstimmungen

Berlin: (hib/VOM) „Transparenz und Öffentlichkeit“ will die AfD-Fraktion bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag herstellen. Ihr Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (21/1563) soll am Freitag im Bundestag beraten werden.

Derzeit regelt die Geschäftsordnung, dass Schriftführer bei namentlichen Abstimmungen die Abstimmungskarten in Urnen sammeln, wobei die Abstimmungskarten den Namen des Abstimmenden und die Erklärung Ja„ oder “Nein„ oder “Enthalte mich„ tragen. Die Fraktion will diesen Passus nun erweitern, indem Schriftführer in der Mitte des Plenarsaals oder an anderer öffentlich einsehbarer Stelle, die vom Parlamentsfernsehen übertragen wird, die Abstimmungskarten mit Namen und Erklärung des Abstimmenden in Urnen sammeln.

Zur Begründung heißt es, damit würde jeder interessierte Bürger sofort erfahren, ob ein Abgeordneter an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht und gegebenenfalls auch wie er abgestimmt hat. Zudem würde durch die “Wiederherstellung der Öffentlichkeit bei namentlichen Abstimmungen„ jeder Zweifel über Fehler bei dem Abstimmungsprozess ausgeschlossen.