Petent kritisiert unangemessene GEMA-Tarife für Tanzschulen
Berlin: (hib/HAU) Die in einer Petition der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung (DTIV) geforderte Mitwirkung der Nutzervereinigungen bei der Tarifaufstellung der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA kann es aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Anette Kramme (SPD), nicht geben. Der Komponist eines Musikstücks habe das „ureigene Recht, darüber zu entscheiden, ob er es in der einmaligen Nutzung für 50 Euro verkauft oder für 10 Cent“, sagte Kramme während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Deshalb passt es strukturell nicht, den Nutzer bei der GEMA miteinzubeziehen.“ Dies passiere in späteren Verhandlungen. Für diese habe die GEMA gesetzliche Auflagen, wie etwa die Angemessenheit des Tarifes, so Kramme.
Genau diese Angemessenheit ist aber aus Sicht der DTIV nicht gegeben. „Die GEMA missbraucht ihre Monopolstellung gegenüber den auf die Musiknutzung zu angemessenen Bedingungen angewiesenen Verbänden“, heißt es in der der Sitzung zugrundeliegenden Petition von Miron Jakubczyk, Geschäftsführer der Tanzschule Traumtänzer in Berlin. Die GEMA habe die jahrelang praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit verlassen und versuche nun, den Nutzern ihre Bedingungen unter Androhung gerichtlicher Schritte zu diktieren, schreibt der Petent. Sie umgehe die Nutzervereinigungen und rechne mit Endnutzern einzeln nach ihren Konditionen ab, wobei die bisherigen Pauschalverträge wegfielen.
Es stehe für die DTIV außer Frage, „dass kreatives Schaffen fair honoriert werden muss“, sagte Jakubczyk während der Sitzung. Zugleich müsse aber auch sichergestellt werden, dass diejenigen, die Musik zugänglich machen, durch GEMA-Gebühren nicht so stark belastet werden, dass sie weniger oder keine Musik mehr spielen. Diese Gefahr gebe es angesichts der „überhöhten Gebühren“. Tanzschulen stünden vor dem Aus, Vereine würden Veranstaltungen absagen „und auf Weihnachtsmärkten verstummt die Musik“. Das „Tarifdiktat der GEMA“ gefährde wirtschaftliche Existenzen, sagte der Petent. Bei der geplanten Novellierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes müssten daher durch eine ex-ante Preisfestsetzung faire Verhandlungen mit der GEMA zum Normalfall werden, „und nicht der jahrelange Weg über Schiedsstellen und Gerichte“.
Diesen Weg habe auch die DTIV hinter sich, so Jakubczyk. Nach jahrelangem Rechtsstreit habe der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass die GEMA zur Fortsetzung der Pauschalvertragspraxis mit der DTIV verpflichtet sei.
Für Staatssekretärin Kramme ist dieses Urteil ein Beleg dafür, dass die „Schutzmechanismen gegen die Machtstellung der GEMA“ existieren. Die Hauptmechanismen seien die Angemessenheit, die Schiedsstelle und schließlich das gerichtliche Verfahren.
Bis zur Entscheidung des BGH seien fünf Jahre ins Land gegangen - rechtsgültig sei sie noch immer nicht, sagte Tanzschulenleiter Jakubczyk. Zudem sei der Weg zur Schiedsstelle sehr aufwendig und sehr teuer. Vielfach habe man daher die höheren Gebühren gezahlt. Mittlerweile aber seien die Forderungen der GEMA in einer Größenordnung, „dass wir da nicht mehr wegsehen“.
Eine andere Forderung der Petition bezieht sich auf das Ende der GEMA-Vermutung. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei Musiknutzungen grundsätzlich GEMA-geschützte Musik verwendet wird. Veranstalter müssten durch detaillierte Angaben belegen, dass sie nur Musik von Urhebern verwendet haben, die nicht durch die GEMA vertreten werden. Das sei nicht mehr zeitgemäß, sagte der Petent mit Blick auf Veröffentlichungen von GEMA-freier Musik durch junge Urheber sowie der aktuellen Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Eine Beweislastumkehr wird es aber nicht geben, machte Justiz-Staatssekretärin Kramme deutlich. „Das würde bedeuten, dass bei jeder Veranstaltung ein Mitarbeiter der GEMA vor Ort ist und festhält, welche Lieder gespielt werden“, sagte sie. Das funktioniere nicht.
Die den Petenten begleitende Politikberaterin Kathrin Zabel konstatierte einen Webfehler im Verwertungsgesellschaftengesetz. Mit ihm sei eine gesetzliche Grundlage für ein Monopol geschaffen worden, „ohne eine staatliche Kontrolle und ohne die Möglichkeit, die Nutzer bei der Tariffindung miteinzubeziehen“.