FFH-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes thematisiert
Berlin: (hib/SAS) In einer Kleinen Anfrage (21/1625) thematisieren Bündnis 90/Die Grünen den aktuellen Bericht Deutschlands zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna (FFH-Bericht).
Konkret erkundigen sich die Abgeordneten darin unter anderem, aus welchen Gründen die Bundesregierung keine einheitliche, zusammenfassende Statusmeldung zum Erhaltungszustand des Wolfes gesendet habe, wie es laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorschreibt.
Auch warum keine Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes „in der alpinen biogeographischen Region“ vorgenommen worden sei, obwohl bei einem Bestand von „lediglich einem territorialen Einzeltier (...) eindeutig ein ungünstiger Erhaltungszustand gegeben ist“, interessiert die Abgeordneten. In der Entwurfsfassung des aktuellen FFH-Berichts im März sei der Erhaltungszustand noch als „ungünstig“ eingestuft gewesen, in der nun erfolgten Meldung an die EU-Kommission jedoch geändert worden. Auch hier fragen die Grünen nach den Gründen.
Der FFH-Bericht, den alle EU-Mitgliedsstaaten nach der FFH-Richtlinie regelmäßig einzureichen haben, gibt Aufschluss über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Der aktuelle Bericht wurde turnusgemäß am 30. Juli abgegeben und bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2019 bis 2024.