16.09.2025 Inneres — Antwort — hib 427/2025

Geplante Förderung der „Nathan Peter Levinson Stiftung“

Berlin: (hib/STO) Die rechtliche Grundlage für die geplante institutionelle Förderung der „Nathan Peter Levinson Stiftung“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1129). Danach wäre diese das Haushaltsgesetz zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2025, mit dem dieser in Kraft gesetzt wird.

Dies sei zur Zeit nicht erfolgt; entsprechend werde die „Nathan Peter Levinson Stiftung“ aktuell noch nicht aus dem Bundeshaushalt gefördert, führt die Bundesregierung weiter aus. Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2025 stehe die Förderung unter dem Vorbehalt der erforderlichen zuwendungsrechtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

„Für die Förderung würden im Bundeshaushalt 2025 keine zusätzlichen Mittel eingestellt“, heißt es in der Antwort ferner. Es handele sich auch nicht um eine geplante Zuweisung von Mitteln an den Zentralrat der Juden in Deutschland. Im Gegenteil plane dieser „nach Kenntnis der Bundesregierung in erheblichem Maße eine eigene Beteiligung“ an der Förderung der Stiftung.