24.09.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 443/2025

AfD-Fraktion fordert Subsidiaritätsrüge

Berlin: (hib/SAS) Der Vorschlag der EU-Kommission, die bestehende Klimagesetzgebung der EU - insbesondere die Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) - durch ein Klimaziel für das Jahr 2040 zu ergänzen, verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der Bundestag solle der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union daher eine Subsidiaritätsrüge übermitteln, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/1755).

Einige Ziele der Verordnung, darunter Regulierungen zur Energieeffizienz und zu CO-Senken im Naturraum, seien „in erheblicher Weise, wenn nicht gar ausschließlich, auf nationalstaatlicher Ebene regelbar“, argumentiert die Fraktion. Zudem gingen die vorgesehenen Maßnahmen über das für die Klimaschutzziele „erforderliche Maß hinaus“, heißt es im Antrag.

Mit einer schnelleren Emissionsabsenkung in der Europäischen Union ließen sich „nicht nennenswert klimatische Änderungen beeinflussen“. Gleichzeitig entstünden den betroffenen juristischen und natürlichen Personen, insbesondere in „EU-Nettozahlerstaaten wie Deutschland“, ein „substanzieller materieller Mehraufwand“ und „unangemessene beziehungsweise unverhältnismäßige Beschränkungen“. Die Verordnung widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die EU-Kommission hat bereits im Februar 2024 eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 als Ziel vorgeschlagen. Dieser Vorschlag basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung durch den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimawandel sowie auf einer umfassenden Folgenabschätzung. Laut dieser gilt eine Minderung um 90 bis 95 Prozent bis 2040 als am geeignetsten, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und gleichzeitig die Vorgaben des Übereinkommens von Paris einzuhalten.