Verwendungsnachweise für Projekte des BMZ
Berlin: (hib/NKI) Die Vorlage der Verwendungsnachweise ist Bestandteil der Zuwendungsbescheide für durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekte. Die Verwendungsnachweise werden von den jeweils zuständigen Bewilligungsreferaten erfasst. Für jede Zuwendung ist dem Zuwendungsgeber nach Abschluss des Vorhabens ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1733) auf eine Kleine Anfrage (21/1519) der AfD-Fraktion.
Die Fragesteller beziehen sich auf Daten des Transparenzportals des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wonach im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2025 insgesamt 10 995 Projekte abgeschlossen gewesen seien.