30.09.2025 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 455/2025

Boni- und Dividendenverbot soll gelockert werden

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor (21/1893). „Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird“, stellt die Bundesregierung fest und ergänzt: „Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme zu vermeiden.“

Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft worden, erklärt die Bundesregierung weiter.

Mit dem Gesetzentwurf adressiert die Bundesregierung indes noch ein anderes Thema. So soll es ihr ermöglicht werden, „im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutsche Post AG übertragen werden“.

Laut Vorlage hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwände zu erheben.