30.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 455/2025

Vertrag über die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien

Berlin: (hib/SCR) Die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien soll auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/1854) vorgelegt, mit dem der Vertrag ratifiziert werden soll.

Laut Vorlage soll der am 24. Oktober 2024 unterzeichnete Vertrag die Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern, unter anderem bei der Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität. „Der Vertrag regelt alle wesentlichen Bereiche der sonstigen Rechtshilfe und enthält dafür Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien verbessert, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu reagieren“, heißt es weiter.

Das Kabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist der Entwurf laut Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.