Bearbeitungsdauer bei Erwerbsminderungsrente
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Rentenversicherung gegen Kritik an der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente. In einer Antwort (21/1792) auf eine Kleine Anfrage (21/1357) der AfD-Fraktion schreibt sie: „Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bearbeiten Anträge auf Erwerbsminderungsrente so schnell wie möglich. Soweit alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen, entscheiden die Rentenversicherungsträger unverzüglich und schnellstmöglich bereits nach Aktenlage.“ Sei dies nicht der Fall, hänge die Dauer der Bearbeitung entscheidend davon ab, ob und welche weiteren sozialmedizinischen Befunderhebungen und Prüfungen neben den Antragsunterlagen erforderlich seien, um über den Rentenanspruch entscheiden zu können. Müssten hierfür zusätzliche Gutachten eingeholt und weitere komplexe sozialmedizinische Fragestellungen geklärt werden, habe dies entsprechende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer. „Der Bearbeitungsprozess und dessen Dauer hängt damit im Ergebnis im Wesentlichen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab“, schreibt die Regierung.
Aus der Antwort geht ferner hervor, dass im Jahr 2024 rund 916.000 Frauen und rund 753.000 Männer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben rund 49.000 Frauen und 26.000 Männer bezogen. Der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente lag bei Frauen und Männern bei rund 1.200 Euro (Deutsche Rentenversicherung Bund). Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente waren es rund 650 Euro.