30.09.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 456/2025

Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens 2026

Berlin: (hib/NKI) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Mittelstandes sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (21/1899) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe, erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro.

Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und Hausbanken durchgeführt.