Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat zur Ratifizierung von vier Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mehreren afrikanischen Staaten vier Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag in der kommenden Woche am Donnerstag erstmalig berät.
Dabei handelt es sich konkret um Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interims-WPA) mit Côte d'Ivoire (21/1885), Ghana (21/1888), Zentralafrika (21/1886) und den SADC-WPA-Staaten (21/1887). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika.
Mit den vorgelegten Vertragsgesetzen sollen die Interims-WPA von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist jeweils ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben.
Durch die Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt werden. Sie erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken die Staaten ihrerseits schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.