Bundesregierung unterstützt Schiffsrecycling in Deutschland
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage das Schiffsrecycling in Deutschland, „indem sie rechtliche Rahmenbedingungen schafft, die eine umweltgerechte und wirtschaftlich tragfähige Verwertung von ausgemusterten Schiffen ermöglichen“. Dies geschehe beispielsweise durch die Anpassung bestehender Vorschriften, die Förderung von Forschung und Innovation sowie die Umsetzung europäischer und internationaler Umweltstandards, heißt es in der Antwort der Regierung (21/1817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1582).
Ein zentraler Ansatz zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Behandlung von Schiffen, die Abfall sind, sei die explizite Aufnahme in die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, schreibt die Bundesregierung. Zudem sollten diese künftig dem vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugeordnet werden, statt dem bislang erforderlichen förmlichen Verfahren nach Paragraf 10 BImSchG. Darüber hinaus profitierten diese Anlagen auch von den allgemeinen Maßnahmen zur Optimierung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren.
Der Aufbau entsprechender Kapazitäten für das Schiffsrecycling sei zentral für eine maritime Kreislaufwirtschaft, heißt es weiter. Die regulatorischen Rahmenbedingungen würden derzeit weiterentwickelt.
Zur Beantwortung der Frage, warum die Bundesregierung Schnellboote der deutschen Marine in der Türkei recyceln lässt und nicht in Anlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union, heißt es: Die Veräußerung der ausgesonderten Bundeswehr-Schnellboote sei mit der Auflage der stofflichen Verwertung ausgeschrieben worden. Bei der Ausschreibung seien ausschließlich Abwrackunternehmen teilnahmeberechtigt gewesen, die auf der Liste der zugelassenen Recyclinganlagen gemäß EU-Verordnung Nr. 1013/2006 über das Recycling von Schiffen geführt werden. „Die Gebote von Unternehmen mit Anlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union lagen unterhalb des Höchstgebotes eines türkischen Bieters“, heißt es in der Antwort.