Verbandsklagen: Keine Informationen zu Gerichtsverfahren
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort (21/1834) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1631), dass ihr keine „Einzelheiten zu konkreten Gerichtsverfahren“ nach Umweltverbandsklagen vorliegen. Die AfD-Fraktion hatte wissen wollen, um welche Verfahren es sich bei den „ca. 66 Verfahren“ pro Jahr in den Jahren 2021 bis 2023 handelte, auf die die Bundesregierung in einer früheren Antwort (21/1152) verwiesen hatte.
Bei der Angabe „ca. 66 Fälle“ handele es sich um einen ermittelten Durchschnittswert pro Jahr für die Jahre 2019 bis 2023, der auf den Ergebnissen des im Rahmen des Forschungsvorhabens für diesen Zeitraum durchgeführten Monitorings der Umweltverbandsklagen basiert. Die Ergebnisse lägen in „aggregierter Form“ vor. Auch die Gerichtskosten oder die jeweils festgesetzten Streitwerte seien ihr nicht bekannt.