02.10.2025 Verkehr — Anhörung — hib 462/2025

Anhörung zur Entwicklung der Trassenentgelte

Berlin: (hib/HAU) Um die Entwicklung der Trassenentgelte, die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zu bezahlen haben, geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 13. Oktober 2025 ab 12.30 Uhr im Sitzungssaal E.800 des Paul-Löbe Hauses. Die geladenen Sachverständigen werden sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499) äußern.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 9. Oktober 2025 ,15.00 Uhr beim Sekretariat des Verkehrsausschusses, verkehrsausschuss@bundestag.de, für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.