06.10.2025 Verkehr — Unterrichtung — hib 464/2025

Bundesrat will Finanzierung für Deutschlandticket sichern

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495) eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, „mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030“. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (21/1932) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Darin stellt der Bundesrat außerdem klar, dass für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum bestehe.

Der Bundesrat bekräftigt außerdem die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz (RegG) „dauerhaft zu erhöhen“. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr - Sicherung des Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre - zu erreichen, halten die Ländern auch neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich.

Die Bundesregierung verweist in ihre Gegenäußerung auf die erfolgte Einigung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Sicherung der Finanzierung bis 2030, mit der eine indexbasierte Preisfortschreibung ab 2027 anstrebt wird. Diese politische Einigung sollte auch nach Auffassung der Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.

Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz habe am 18. September 2025 ihre Forderung bekräftigt, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 RegG dauerhaft zu erhöhen und beschlossen, dazu eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten zu bilden, die bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten soll, heißt es weiter. Die Bundesregierung stimmt der Gegenäußerung zufolge dem Bundesrat zu, „dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht realistisch ist“. Die Arbeiten seien der noch einzusetzenden Kommission vorbehalten.