Ehegattennachzug bei sogenannten „Handschuhehen“
Berlin: (hib/AHE) Nach der „Visaerteilung zum Ehegattennachzug bei sogenannten Handschuhehen“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/1884). Wie die Abgeordneten darin schreiben, handelt es sich dabei um Eheschließungen, die trotz Abwesenheit einer oder beider Ehegatten erfolgen, wobei die Eheschließungserklärung durch einen Boten oder Vertreter abgegeben wird.
Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie vielen Personen der Ehegattennachzug nach Deutschland seit 2011 gestattet worden ist, „weil sie mit einer zum Ehegattennachzug berechtigten Person (Referenzperson) im Wege der sogenannten Handschuhehe verheiratet waren“. Gesondert aufgeführt werden solle dies mit Jahr des Zuzugs bei den Herkunftsländern Syrien, Libanon, Irak, Türkei, Somalia, Sudan, Jordanien und Eritrea sowie bei Staatenlosen.