Bundesregierung prüft mögliche Änderung von Artikel 91c GG
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung prüft derzeit die Optionen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Änderung von Artikel 91c GG. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/1841) auf eine Kleine Anfrage (21/1616) der AfD-Fraktion. Der Grundgesetz-Artikel besagt, dass die Länder den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren können. Die Ausführungen im Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag präkludierten das Ergebnis der Prüfung einer Änderung von Artikel 91c GG nicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter.
Ebenfalls geprüft werde derzeit noch, welche „ausgewählten Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial für eine Vollzugsverantwortung des Bundes“ in Betracht kämen. Weiter verweist die Regierung auf die föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern, die derzeit gemeinsam erarbeitet werde.