08.10.2025 Haushalt — Ausschuss — hib 482/2025

Regelung zum Verschuldungsspielraum der Länder beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den einfachgesetzlichen Regelungen zum neuen Verschuldungsspielraum der Länder mehrheitlich beschlossen. Für den leicht geänderten Entwurf eines Gesetzes „zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ (21/1087) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Ablehnung der AfD-Fraktion.

Hintergrund des Entwurfes sind die noch in der 20. Wahlperiode vorgenommenen Änderungen an der Finanzverfassung des Grundgesetzes. Dort wurde den Ländern analog zum Bund ein struktureller Verschuldungsspielraum eingeräumt. Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Verteilung dieses Spielraums zwischen den Ländern.

Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen und im Ausschuss angenommenen Änderungen am Gesetzentwurf betreffen die geplanten Anpassungen im Stabilitätsratsgesetz. Konkret geht es um die Grundlage und den Umfang der Stellungnahme des unabhängigen Beirates zur „Festlegung des Nettoausgabenpfades und Überwachung der Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfades“.

Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103726

Ohne Änderungen beschloss der Ausschuss mit demselben Abstimmungsverhalten zudem den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur „Änderung des Sanierungshilfengesetzes“ (21/1503). Der Entwurf trifft nähere Bestimmungen zum Verschuldungsspielraum für Bremen und das Saarland.

Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107790

Die abschließende Beratung beider Vorlagen im Bundestag ist für Donnerstagnachmittag, 9. Oktober 2025, geplant.