Anhörung zu Taser-Einführung bei der Bundespolizei
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten - sogenannten Tasern - bei der Bundespolizei (21/1502) geht es am Montag, 13. Oktober 2025, in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 12.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.600), Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier solle durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit mit Blick auf den Einsatz von Tasern geschaffen werden.