Bundesregierung will militärische Sicherheit erhöhen
Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr soll stärker gegen Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und Extremismus geschützt werden. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein Artikelgesetz (21/1846) sieht eine Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und ein Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr vor. Über den Gesetzentwurf wird der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag in erster Lesung beraten.
Mit der Neufassung des MAD-Gesetzes sollen der Aufgabenbereich und die Befugnisse des militärischen Nachrichtendienstes der Bundeswehr verstärkt auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. So sollen die Befugnisse des MAD um das Auslesen technischer Spuren im Fall von Cyberattacken durch fremde Mächte erweitert werden. Ebenso erweitert werden soll das Recht auf Auskunftsverlangen gegenüber Anbietern von Leistungen im Personenverkehr und Kraftfahrzeugherstellen, die aktive Fahrzeugvernetzungen anbieten. Zudem soll der Kreis der zur Finanzauskunft verpflichteten Personen vergrößert werden.
Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung von Soldaten durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen.
Zudem reagiert die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen der Bundeswehr bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So sollen unter anderem Reiseverbote verhängt werden können. Auch die Feldjäger der Bundeswehr sollen neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant.