09.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 495/2025

AfD will Möglichkeit für Hausdurchsuchungen einschränken

Berlin: (hib/HLE) Bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein. Dies strebt die AfD-Fraktion mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung - Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten“ (21/2085) an. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, weil die bisherige Regelung massenhafte Durchsuchungen wegen behaupteter Ehrverletzungsdelikte ermögliche. Die Fraktion nimmt unter anderem Bezug auf am 12. Dezember 2024 erfolgte Durchsuchungen von bundesweit rund 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher „Hass-Kriminalität“.

Nach der derzeitigen Rechtslage sei eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch bei geringfügigen Straftaten möglich. Diese Rechtslage führe jedoch dazu, dass massenweise Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten angeordnet und durchgeführt würden. „Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit ist das ein unhaltbarer Zustand und es besteht Handlungsbedarf“, erklärt die AfD-Fraktion.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag, dem 10. Oktober 2025, in erster Lesung im Bundestag beraten werden.