09.10.2025 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 495/2025

Bundesrat fordert Änderungen bei EU-Erneuerbaren-Richtlinie

Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat hat zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Red III - (21/1491) etliche Prüfungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2075) der Bundesregierung hervor.

So verlangt der Bundesrat unter anderem, den Ausbau in sogenannten Nationalen Naturmonumenten zu unterlassen, weil ihnen „eine gesamtstaatliche Bedeutung und ein herausgehobener Flächenschutz“ zugutekomme. Sie entsprächen insoweit den Nationalparken und sollten im Rahmen des Vermeidungsgebotes wie diese behandelt werden. Zu den „besonders geschützten“ Arten zählen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mehrere tausend, zum Teil häufige und weit verbreitete Tier-, Pflanzen- und Pilzarten (u. a. alle Libellenarten, alle Bienenarten, alle Torfmoose). Eine Einbeziehung in die Prüfung der zu meidenden Gebiete würde daher über den in der Richtlinie (EU) 2023/2413 angelegten Prüfrahmen weit hinausgehen.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Nationale Naturmonumente würden nicht, wie von Art 15e Abs. 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gefordert, zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt ausgewiesen. Nach § 24 Abs. 4 BNatSchG handele es sich um Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung seien. Zudem würde die Aufnahme von Naturmonumenten den Stromnetzausbau erheblich einschränken.