Bevölkerung vor Kinderlähmung gut geschützt
Berlin: (hib/PK) Seit November 2024 hat es in Abwasserproben wiederholte Nachweise der vom Impfstoffstamm abgeleiteten Polioviren Typ 2 (circulating vaccine-derived poliovirus type 2, cVDPV2„) gegeben. Daher könne eine vorübergehende beziehungsweise lokal limitierte Zirkulation nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Antwort (21/1991) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1741) der AfD-Fraktion.
In Deutschland werde, wie in allen Industrieländern, nur noch der inaktivierte Poliovirus-Impfstoff (IPV) eingesetzt. Die geimpfte Bevölkerung sei damit gut vor der Erkrankung Poliomyelitis (Kinderlähmung) geschützt. Eine Zirkulation des Virus sei aber aufgrund des limitierten Effekts von IPV auf die Übertragungswahrscheinlichkeit im begrenzten Ausmaß möglich.
Das Robert Koch-Institut habe daher zur Stärkung der Enterovirus-Surveillance aufgerufen. Zudem sei ein Fließschema zur Schließung von Impflücken zur Verfügung gestellt und der RKI-Ratgeber für medizinisches Fachpersonal aktualisiert worden. Es bestehe ein enger Austausch mit nationalen und internationalen Akteuren, unter anderem mit den Ländern, Fachgesellschaften, dem Enterovirus Labor-Netzwerk, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC).