14.10.2025
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 508/2025
Forensische Untersuchungen bei Einwilligungsunfähigkeit
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit forensischen Untersuchungen bei bewusstlosen und einwilligungsunfähigen Patientinnen und Patienten. Sie sei der Auffassung, dass diese Untersuchungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt in den dafür vorgesehenen rechtlichen Grenzen möglich seien, antwortet die Bundesregierung (21/1957) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1693), die sich zu der Rechtslage in diesen Fallkonstellationen erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist bei weiteren Fragen, etwa zum Umgang mit der sogenannten vertraulichen Spurensicherung, auf die Zuständigkeit der Länder.