17.10.2025 Verkehr — Antwort — hib 527/2025

Regierung prüft Entlastungen für Airlines bei Standortkosten

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben die Handlungsräume hinsichtlich einer Entlastung der Fluggesellschaften bei den staatlichen Standortkosten. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/2144) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1877) hervor.

Zur Beantwortung der Frage, ob die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Luftverkehrssteuer und dem Rückzug von Fluggesellschaften aus Deutschland sieht und ob es zutrifft, dass die Abgaben- und Kostenstruktur im deutschen Luftverkehr im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch ist, wird von einem „Kausalzusammenhang zwischen der Höhe der Standortkosten und der Standortattraktivität“ gesprochen „Die kompetitive Entwicklung der staatlichen Standortkosten in Deutschland hat sich im europäischen Vergleich verschlechtert“, heißt es in der Vorlage. Zugleich verweist die Bundesregierung auf das aktuelle DLR-Gutachten zu Standortkosten in Deutschland und im europäischen Vergleich sowie Maßnahmen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland.

Darin heißt es unter anderem, die deutschen Flughäfen in allen Flughafenklassen lägen hinsichtlich ihrer Standortkosten im europäischen Vergleich im oberen Bereich, „zusammen mit anderen Staaten mit hoher Luftverkehrsteuer, wie Großbritannien und den Niederlanden“. Vorgeschlagen wird im Interesse des Verkehrswachstums eine Senkung der Standortkosten, etwa auf Ebene der Flughäfen, der Flugsicherung und der Luftsicherheit. Gleichzeitig brauche es mehr Wettbewerb im Airline-Markt, was zu mehr Angebot und günstigeren Preisen führe. „Insgesamt regen wir die Erarbeitung einer an übergeordnete, integrierte Verkehrs-, Wirtschafts- und Tourismusstrategien gekoppelte Luftverkehrsstrategie der Bundesregierung an, um grobe Leitlinien für die Entwicklung des Luftverkehrs als Teil eines zukunftsfähigen Verkehrssystems zu entwickeln, welches sich der Stärken der einzelnen Verkehrsträger bedient“, schreiben die DLR-Gutachter.