Diskussion über mögliche Legalisierung der Eizellspende
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Das Gremium habe unter anderem Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft, heißt es in der Antwort (21/2195) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1874) der AfD-Fraktion.
Die betreffende Arbeitsgruppe habe den Sachstand zur altruistischen Leihmutterschaft und zur Eizellspende in psychosozialer, medizinischer sowie rechtsvergleichender Sicht erhoben und die rechtlichen und ethischen Aspekte der Fortpflanzungstechniken ausführlich gewürdigt.
Die Eizellspende und die altruistische Leihmutterschaft würden unter bestimmten Bedingungen als zulässig erachtet, sofern es eine gesetzliche Grundlage dafür gäbe. Angesichts der erheblichen Gefährdungspotenziale der Leihmutterschaft werde dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zuerkannt, der sowohl das bestehende Verbot als auch eine Legalisierung bestimmter Formen der Leihmutterschaft umfasse.
Der Bericht sei veröffentlicht worden und könne für weitere Diskussionen genutzt werden. Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung zu dem Abschlussbericht der Kommission habe bisher nicht stattgefunden. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthalte keine Aussagen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft oder der Eizellspende.