Zahl weiblicher Opfer von Straftaten gegen das Leben
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der 2024 erfassten weiblichen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2331) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1995). Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 1.173 weibliche Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 63.977 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 265.812 von Körperverletzungen und 155.986 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr in Fällen, in denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde, bei Straftaten gegen das Leben 130 weibliche Opfer mit deutscher und 202 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erfasst, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 12.600 mit deutscher und 5.126 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, bei Körperverletzungen 35.784 mit deutscher und 50.434 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sowie bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 22.593 mit deutscher und 20.649 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt werde.