22.10.2025 Inneres — Antwort — hib 540/2025

Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines

Berlin: (hib/STO) Um die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2261) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1947). Darin führte die Fraktion aus, dass Medienberichten zufolge deutsche Behörden „alle Mitglieder der ukrainischen Gruppe identifiziert haben“ sollen, „die für die Ausführung der Sabotage von Nord Stream 1 und 2 im September 2022 verantwortlich sein soll“.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, sie beteilige sich nicht an Spekulationen aufgrund von Medienberichten und kommentiere diese nicht. Die Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten wegen der Beschädigung der Nord Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 führt, dauerten an.

„Bei der Beurteilung der Vorgänge und von möglichen Verantwortlichkeiten für die Anschläge orientiert sich die Bundesregierung vor allem an den Ermittlungsergebnissen des GBA und - sollten diese genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten - an der anschließenden Entscheidung des zuständigen Gerichts“, führt die Bundesregierung ferner aus. Diese gelte es zunächst abzuwarten.