2024/2025: Zwei Tote durch Schüsse der Bundespolizei
Berlin: (hib/SCR) In den Jahren 2024 und 2025 sind insgesamt zwei Menschen - in Lauf an der Pegnitz und in Seedorf - infolge der Schussabgabe durch Bundespolizisten ums Leben gekommen, zwei weitere wurden verletzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/2359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1988) unter dem Titel „Todesfälle in Haft und in Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen“ hervor. Insgesamt kam es laut Antwort bei der Bundespolizei im Jahr 2024 in neun Fällen zum „Schusswaffengebrauch gegen Personen“, darunter fünf Warnschüsse. Im Jahr 2025 waren es bis einschließlich September acht Fälle, darunter ein Warnschuss. Beim „Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen“ führt die Antwort für das vergangene Jahr 92 Fälle und für das Jahr 2025 bislang 63 Fälle an.
Die Bundesregierung informiert zudem über den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), die auch als Taser bekannt sind, durch die Bundespolizei. Danach wurden DEIG im Jahr 2024 in sechs Fällen gegen Personen eingesetzt. Im Jahr 2025 wurden bislang zwölf Fälle verzeichnet. Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von DEIG waren demnach nicht zu verzeichnen.
Keine Daten liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden zu Todesfällen in Haft vor. Die Bundesregierung führt zu zahlreichen Fragen der Linken an, dass für den Justizvollzug allein die Länder zuständig sind.