Pflanzenschutzgesetz wird an EU-Regeln angepasst
Berlin: (hib/NKI) Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender soll ab dem 1. Januar 2026 elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen“ (21/2473) vor, mit dem EU-rechtliche Anpassungen an das deutsche Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden. Der Vorschlag soll Donnerstag kommender Woche ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat überwiesen werden.
Der Gesetzentwurf reagiere auf die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, die die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab Januar 2026 vorschreibe. Bisher sei in Deutschland sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Dokumentation zulässig. Die Anpassung sei notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und unionsrechtswidrige Regelungen zu beseitigen, heißt es in dem Entwurf.