05.11.2025 Inneres — Gesetzentwurf — hib 570/2025

Bundesregierung legt Entwurf des Kritis-Dachgesetzes vor

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat den Entwurf des sogenannten „Kritis-Dachgesetzes“(21/2510) zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU in nationales Recht und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vorgelegt. Ziel sei es laut Bundesregierung, erstmals einheitliche Mindestvorgaben für den physischen Schutz kritischer Anlagen festzulegen und deren Umsetzung durch Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren. Die Bundesregierung betont, die Regelungen beträfen die physische Resilienz - also den Schutz vor Naturgefahren oder menschlich oder technisch verursachten Störungen - und ergänzten bestehende Vorschriften zur IT-Sicherheit.

Das Gesetz soll Betreiber kritischer Anlagen, etwa im Energiesektor, im Transport- oder Gesundheitswesen, verpflichten, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zum Schutz ihrer Einrichtungen zu treffen, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dazu gehörten Risikoanalysen, die Erstellung von Resilienzplänen sowie die Benennung von Kontaktstellen. Zudem sollen erhebliche Störungen künftig an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Vorgesehen sei eine gemeinsame digitale Plattform mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um Doppelmeldungen zu vermeiden.

Vorgesehen ist, dass das Bundesinnenministerium ermächtigt wird, per Rechtsverordnungsermächtigung Mindestanforderungen an den physischen Schutz festzulegen. Branchenverbände könnten darüber hinaus eigene Resilienzstandards entwickeln, die vom BBK anerkannt werden können, schreibt die Bundesregierung.