12.11.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 606/2025

Auswirkungen der geplanten EU-Saatgutmarktreform

Berlin: (hib/MIS) Auf EU-Ebene wird aktuell über eine Reform der europäischen Saatgutmarktrichtlinien diskutiert. Die geltenden Richtlinien sollen zu einer in allen Mitgliedstaaten verbindlichen Verordnung zusammengefasst werden. In ihrer Antwort (21/2571) auf die Kleine Anfrage (21/2352) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu „Auswirkungen der geplanten EU-Saatgutmarktreform auf den Erhalt von alten Sorten und die Produktion von regionalem Wildpflanzensaatgut“ teilt die Bundesregierung mit: Die vorgeschlagene EU-Saatgutverordnung sehe eine Ausnahmeregelung für die Erhaltungsarbeit vor. Diese ermögliche das Inverkehrbringen entsprechenden Vermehrungsmaterials, wenn dieses mit einem Etikett gekennzeichnet, in Registern der Organisationen zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen gelistet und frei von Pflanzenkrankheiten sei. Die Bundesregierung hat den Vorschlag, die Erhaltungsarbeit unter bestimmten Bedingungen komplett aus dem Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen, befürwortet. Für diesen Vorschlag haben sich jedoch keine Mehrheiten in den Verhandlungen gefunden.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung in den laufenden EU-Ratsverhandlungen sich dafür einsetze, dass der Austausch, auch gegen Entschädigung, von Pflanzenvermehrungsmaterial aus eigener Ernte zwischen Landwirten erlaubt bleibt, antwortet die Bundesregierung, dass im Vorschlag der EU-Kommission erstmalig explizit eine Ausnahmeregelung formuliert werde, die den Tausch von Saatgut zwischen Landwirtinnen und Landwirten unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Bundesregierung setze sich für den Erhalt dieses Artikels ein.