Landwirtschaftliche Kennartenerfassung
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und in welchem Land ab dem Jahr 2025 Kartierbögen zur Dokumentation der Kennarten entfallen und als Ersatz georeferenzierte Fotos vorgesehen sind. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2587) auf die Kleine Anfrage (21/2376) der Fraktion der AfD zur „Landwirtschaftlichen Kennartenerfassung und deren Verwendung“.
Gefragt, ob die Bundesregierung Informationen darüber habe, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwendung finden, erklärt diese: „Die Daten dürfen nur zur Durchführung der EU-Agrarförderung, das heißt. des Basisrechts der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehungsweise der Verordnungen (EU) 2021/2115 und 2116 sowie der auf dieser Grundlage erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakte verwendet werden.“