12.11.2025 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 614/2025

Ausschuss stimmt für Übertragungsnetzkosten-Gesetz

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863, 21/2472) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen votierte dagegen, die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich. Das Parlament will am Donnerstag über das Gesetz abstimmen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 gewähren, um die Strompreise zu senken. Für das Vorhaben sind 6,5 Milliarden Euro eingeplant, die Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen. Der Zuschuss soll von den Netzbetreibern an die Verbraucher weitergegeben werden. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses soll ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.

Der Bundesrat hatte gefordert, die vorgesehene anteilige Übernahme der Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus zu zahlen. Außerdem verlangte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (21/2472), die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde umzusetzen.

Der Änderungsantrag (21(9)128) von CDU/CSU und SPD schränkt die Weitergabe der Kostenentlastung an die Verbraucher ein. Im Hinblick auf Verträge mit sogenannter Preisgarantie gelte diese Pflicht nicht, wenn sich die Preisgarantie auch auf die Netzentgelte beziehe.

Anders als vom Bundesrat gefordert, stellen Union und SPD fest, dass man eine Regelung geschaffen habe, um für das Kalenderjahr 2026 Transparenz über die Wirkung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten nach Paragraf 24c, insbesondere über dessen Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte sicherzustellen. Ob es eine Verlängerung der Maßnahme geben wird, bleibt unklar.

Die Netzbetreiber werden verpflichtet, zur Berechnung eines fiktiven Netzentgeltes auf ihren Internetseiten drei typische Szenarien vorzustellen: Zum einen den Haushaltskunden in der Niederspannung mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden - außerdem den Gewerbekunden in der Niederspannung mit einem Jahresverbrauch von 50 Megawattstunden - und schließlich den Industriekunden in der Mittelspannung mit einem Jahresverbrauch von 24 Gigawattstunden und 6.000 Jahresbenutzungsstunden.