14.11.2025 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 625/2025

Etat 2026: Erhebliche Umsetzungen im Wirtschafts-Etat

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann die Überlegung eines möglichen Einstiegs der KfW beim Übertragungsnetzbetreiber TenneT Deutschland vorantreiben. 7,6 Milliarden Euro stehen dafür 2026 und in den darauffolgenden Jahren im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Freitagmorgen. Der Ansatz liegt im kommenden Jahr bei 102,4 Millionen Euro, die übrigen 7,5 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

Auch für den Erwerb und das Halten einer Beteiligung an dem Netzbetreiber TransnetBW durch die KfW ist im Haushalt 2026 eine Anpassung der Verpflichtungsermächtigung vorgenommen worden. Sie fällt mit 3,0 Milliarden Euro jetzt 695,8 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Laut Vorlage handelt es sich um eine Nachveranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für das laufende Jahr, da sich die Entscheidung zur nächsten Finanzierungsrunde sehr wahrscheinlich von 2025 nach 2026 verschiebe.

Die Ausgaben im Einzelplan für Wirtschaft und Energie fallen nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Jahr 2026 mit 5,90 Milliarden Euro (2025: 9,02 Milliarden Euro) deutlich geringer aus als im Regierungsentwurf. Der Grund für das Minus von 2,07 Milliarden Euro liegt vor allem in der Umsetzung von Titeln, mit denen die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien abgebildet werden. Diese waren weder im Haushalt 2025 noch im Regierungsentwurf 2026 vollständig abgebildet. Im Einzelplan von Bundesministerin Katherina Reiche (CDU) betrifft dies vor allem alle Ausgabeansätze für Raumfahrt, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt umgesetzt worden sind.

Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Einzelplan im Haushalt 2026 belaufen sich nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses auf 14,96 Milliarden Euro, ein Plus von 8,14 Milliarden Euro zum Regierungsentwurf. Das Ministerium bewirtschaftet zudem noch zahlreiche Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.

Zu den wesentlichen der zahlreichen Änderungen in dem Einzelplan gehört die Hinterlegung der Ausgaben für den geplanten Deutschlandfonds. Der entsprechende Titel soll demnach der Initialisierung der Finanzierung von Wachstums- und Innovationsmaßnahmen einschließlich Resilienz im Deutschlandfonds („Zukunftsfonds II“) dienen. Dafür sind für 2026 zunächst eine Million Euro und für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung insgesamt 249 Millionen Euro veranschlagt. Sieben Millionen Euro sind zudem für Energieinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Deutschlandfonds vorgesehen, eine weitere Million Euro ist als Verpflichtungsermächtigung ausgebracht.

Der KfW sollen zudem mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich im Rahmen des Rohstofffonds an Rohstoffvorhaben zu beteiligen. Die Verpflichtungsermächtigung in diesem Titel wurde von 166,3 auf 323,9 Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen in den Jahren ab 2030 fällig werden.

Neben den vorgenannten Änderungen, die auf der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beruhten, nahm der Haushaltsausschuss auch noch diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an. Mit zusätzlichen 12,89 Millionen Euro und damit insgesamt 65,7 Millionen Euro soll beispielsweise die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen maritimen Forschungsprogramms für den Schiffsbau aus dem Titel „Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation“ gefördert werden. 32,22 Millionen Euro - und damit 10,59 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf - stehen zudem für den Titel „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ zur Verfügung. Ziel des Aufwuchses sei „die Stärkung der Hightech-Rolle der deutschen Werften und Sicherung von Beschäftigung auch in strukturschwachen Regionen“, heißt es in dem Änderungsantrag. Zur Gegenfinanzierung wird unter anderem der Ansatz für den „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ um 14 Millionen Euro auf 87,98 Millionen Euro reduziert.

Im Bereich der beruflichen Bildung sollen Handwerksbetriebe bei den Lehrgangs- und Unterbringungskosten für Auszubildende an den bundesweit rund 600 Berufsbildungszentren entlastet werden. Dazu sind im Haushalt zusätzliche 8,61 Millionen Euro eingestellt, der Ansatz beträgt nun insgesamt 89,87 Millionen Euro. Zusätzliche Mittel, nämlich 17 Millionen Euro im Jahr 2026 und 7,8 Millionen Euro im Jahr 2027, sind zudem für zusätzliche Bildungsstätten-Vorhaben der Handwerkskammern in Köln, Dresden, Schwerin, Dortmund und Ostmecklenburg-Vorpommern vorgesehen.