17.11.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 629/2025

Offshore-Windparks sollen eigenen Rettungsdienst aufbauen

Berlin: (hib/NKI) Die Betreiber der Offshore-Windparks und Konverter-Stationen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sollen einen Rettungsdienst einrichten. Das fordert der Bundesrat in dem „Gesetzentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die ausschließliche Wirtschaftszone“ (21/2735).

Begründet wird der Schritt mit den Bauarbeiten, die in zunehmend größerer Entfernung zum Festland stattfänden, wodurch sich die Flugzeiten der Rettungshelikopter erhöhten. Um die medizinische Versorgung von verunglückten und erkrankten Personen sicherzustellen, werde aktuell eine Ankunftszeit an der betroffenen Offshore-Infrastruktur von nicht mehr als 60 Minuten als angemessen betrachtet.

Neben der Einrichtung eines betrieblichen Rettungsdienstes sieht der Gesetzentwurf auch die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes, die Errichtung der erforderlichen Rettungsinfrastruktur und deren Betrieb vor.

Der Rettungsinfrastrukturverband soll als „bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet“ werden, um eine mitgliedschaftliche Organisation und die Selbstverwaltung des Verbandes durch die ihm angeschlossenen Mitglieder sicherzustellen. Die Beteiligung des Bundes soll durch die Teilhabe an den Verbandsgremien und durch die Rechtsaufsicht über den Verband gewährleistet werden. Zur kostendeckenden Finanzierung der Errichtung und des Betriebes der Rettungsinfrastruktur ist der Verband berechtigt, von seinen Mitgliedern Beiträge zu erheben.