Projekte in palästinensischen Gebieten
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu nicht namentlich deklarierten Projekten in den palästinensischen Gebieten. Das schreibt sie in einer Antwort (21/2680) auf eine Kleine Anfrage (21/2392) der AfD-Fraktion. Sie betont, es läge keine Einwilligung der Durchführungsorganisationen, Mittel- und Zuwendungsempfänger vor. Außerdem erfolge die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure in den palästinensischen Gebieten in einem hochvolatilen Kontext. Die öffentliche Nennung würde daher „ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten“.
Auch eine Übermittlung der erbetenen Informationen als Verschlusssache scheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner ihr zufolge auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.