AfD will „Betrug im Einbürgerungsverfahren“ bekämpfen
Berlin: (hib/STO) Gegen „organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren“ wendet sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/3024), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin führt die Fraktion aus, dass viele Einbürgerungsbehörden aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen strukturell überfordert seien und infolgedessen „allenfalls noch eine oberflächliche Prüfung“ der Einbürgerungsvoraussetzungen vornähmen.
Diese Defizite der Verwaltung würden gezielt ausgenutzt, „um sich Einbürgerungen und Aufenthaltstitel betrügerisch zu erschleichen“, heißt es in der Vorlage ferner. Hierfür würden zum einen gefälschte Kurszertifikate eingesetzt, zum anderen auch Prüfungsfragen und Lösungen anstehender Einbürgerungstests über die sozialen Medien gehandelt.
Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Moratorium für Einbürgerungen und - mit Ausnahme des Asylverfahrens und der Arbeitskräftezuwanderung - die Erteilung von Aufenthaltstiteln einbringen, das bis zur Etablierung eines betrugssicheren Verfahrens zur Ausstellung und Überprüfung von Sprach- und Kurszertifikaten gelten soll. Ein solches betrugssicheres Verfahren soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge in Kooperation mit den Ländern und den Kursanbietern zeitnah entwickeln.
Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Überprüfung der seit Anfang 2024 Jahren erteilten Einbürgerungen und Aufenthaltstitel mit den Ländern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und zurückgenommen werden.
Daneben plädiert die Fraktion für die Einrichtung einer bundesweiten Taskforce, die gegen die Bewerbung gefälschter Sprach- und Integrationszertifikate sowie den Verkauf von Prüfungsfragen in den sozialen Medien vorgeht. Auch wird die Bundesregierung von ihr aufgefordert, in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Staatsangehörigkeitsrecht eine systematische Eigenrecherche der Einbürgerungsbehörden über die Aktivitäten der Einbürgerungsbewerber in den sozialen Medien vorzugeben, „um der Gefahr der Einbürgerung von Extremisten und Antisemiten wirksamer vorzubeugen“.