Gesetzesregelungen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen
Berlin: (hib/STO) Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2977) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2493). Danach sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Bundesregierung umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten soll, um die Zahl der Rückführungen zu steigern.
Ausdrücklich vorgesehen sind den Angaben zufolge dabei „Rechtsänderungen im Ausweisungsrecht, insbesondere die Einführung der Regelausweisung, sowie im Bereich des Rückführungsvollzugs, hier insbesondere die Abschaffung des Pflichtanwalts und die Einführung eines dauerhaften Ausreisearrests für schwere Straftäter und Gefährder“. Darüber hinaus sei eine Haftantragsbefugnis der Bundespolizei in einem zusätzlichen Artikel in den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes aufgenommen worden, um das Aufenthaltsgesetz entsprechend anzupassen.
Dieser Entwurf sei am 8. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossen worden, führt die Bundesregierung weiter aus. Daneben verweist sie auf die laufenden Verhandlungen zum Erlass einer Rückkehrverordnung, „die bis zum Ende der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer allgemeinen Ausrichtung im Rat geführt werden sollen“. Auch diese lege den Fokus auf die Pflichten der vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen.