Bundesregierung äußert sich zum Kormoran in Deutschland
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant laut einer Antwort (21/2952) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2495) nicht, den Kormoran ins Jagdrecht aufzunehmen. In dem Schreiben heißt es, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches die unionsrechtlichen Vorgaben der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) umsetzt, biete den Landesbehörden „Spielräume, um - im Rahmen der unionsrechtlichen Voraussetzungen - Ausnahmen auch zum Schutz der fischereiwirtschaftlichen Interessen zuzulassen“. Damit verfügten die Länder über rechtliche Möglichkeiten, etwaige Problemlagen vor Ort anzugehen die sich in den jährlichen Abschlusszahlen widerspiegeln.
Laut dem jährlichen Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission im vergangenen Jahr 19.480 Kormorane in Deutschland getötet. 2023 waren es mit 19.351 ähnlich viele. Doch die Zahlen sind in den vergangenen fünf Jahren gestiegen: 2020 lag die Zahl der getöteten Kormorane bei 16.288.
Die Populationsgröße gibt die Bundesregierung mit Verweis auf den aktuellen nationalen Bericht Deutschlands mit 23.000 bis 28.000 Brutpaaren an. Sowohl der Kurzeittrend (die Jahre 2010 bis 2022) als auch der Langzeittrend seit circa 1980 würden dort als „zunehmend“ beurteilt, heißt es in der Antwort. Eine Zukunftsprognose für die nächsten fünf bis zehn Jahre lasse sich davon nicht ableiten. Während die Bestände in Deutschland „stabil“ seien, habe europaweit die Kormoranpopulation „erheblich“ zugenommen. Für genaue Zahlen verweist die Bundesregierung auf die Berichte der Mitgliedstaaten nach der Vogelschutz-Richtlinie: https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1438 in Deutschland seien die Bestände aber „stabil“.
Angesichts der „erheblichen Schäden in Fischerei und Aquakultur - aber auch mit Blick auf die Bedrohungen der Kormoranbestände durch die Vogelgrippe“ hält die Bundesregierung ein zwischen den Bundesländern abgestimmtes Kormoranmanagement für hilfreich. Über eine Harmonisierung der Ausnahmeregelungen nach dem BNatSchG hat sie der Antwort zufolge mit den Landesregierungen seit 2023 keine Gespräche geführt. Zuletzt habe sich der Rat der Landwirtschaftsminister und -ministerinnen der EU auf Antrag Schwedens im September zu Kormoranen ausgetauscht.
Die AfD-Fraktion hatte unter anderem wissen wollen, wie groß der aktuelle Bestand des Wasservogels hierzulande ist und welche Prognosen zum Populationswachstum sich daraus für die nächsten fünf bis zehn Jahre ableiten lassen. Die Abgeordneten interessierten sich auch für die Populationsentwicklung in anderen europäischen Staaten und dafür, ob die Bundesregierung die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Kormoranmanagement unterstützt.