10.12.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 691/2025

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat will die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Paragraf 189 Strafgesetzbuch) in bestimmten Fällen künftig von Amts wegen verfolgen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/3067) hat die Länderkammer vorgelegt. Bislang handelt es sich - abgesehen von einzelnen Ausnahmen - um ein absolutes Antragsdelikt, das nur auf Antrag der Angehörigen verfolgt wird, wie der Bundesrat zur Begründung anführt.

Wie der Bundesrat ausführt, müssen die Antragsberechtigten derzeit jede einzelne ehrverletzende Äußerung selbst zur Kenntnis nehmen und über eine Antragstellung entscheiden. Dies sei insbesondere dann unzumutbar, wenn eine Vielzahl von Beiträgen vorliege. Nach der Tötung zweiter Polizisten in Kusel im Januar 2022 seien aus rund 1.600 Hinweisen 736 Hasskommentare gefiltert worden, von denen bei 509 eine strafrechtliche Relevanz bejaht worden sei. Auch nach der Tötung eines Polizeibeamten im August 2025 im saarländischen Völklingen seien zahlreiche diffamierende Beiträge veröffentlicht worden.

Der Bundesrat schlägt daher vor, den Paragrafen 189 nicht mehr ausschließlich als absolutes Antragsdelikt auszugestalten. Ergänzend soll die Strafverfolgung möglich sein, „wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält“. Zudem soll der Dienstvorgesetzte eines verstorbenen Amtsträgers oder Soldaten antragsberechtigt sein, wenn die Tat in Beziehung zur Dienstausübung begangen wurde.

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das Vorhaben grundsätzlich und befürwortet insbesondere die Einführung eines Antragsrechts des letzten Dienstvorgesetzten. Im Übrigen kündigt sie an, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen.