10.12.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 692/2025

Haftbedingungen im sogenannten Budapest-Komplex

 

Berlin: (hib/AHE) Zum Fall der in Ungarn inhaftierten Maja T. im sogenannten Budapest-Komplex äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (21/3134) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2871). Die ungarischen Behörden haben demnach gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugesichert, dass Maja T. im Falle ihrer Verurteilung zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland rücküberstellt werden kann. Eine solche vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich.

 

Der Bundesregierung liegen darüber hinaus mit Blick auf Haftbedingungen in Ungarn keine Anhaltspunkte vor, die Rückschlüsse auf eine systematische Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte zulassen. Beschäftigte der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Budapest hätten wiederholt Haftbesuche durchgeführt und sich hierbei durch direkten Austausch mit Maja T., im Übrigen auch mit Angehörigen und ihrem Rechtsbeistand sowie den zuständigen ungarischen Stellen, ein Bild von den Haftbedingungen gemacht. „Zu schützende Persönlichkeitsrechte stehen weiteren Ausführungen zu den Haftbedingungen von Maja T. entgegen.“

 

Im Budapest-Komplex werden von ungarischen Behörden mutmaßlichen Linksextremisten unter anderem aus Deutschland Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest vorgeworfen.