Weniger Rauschgiftdelikte nach Cannabis-Legalisierung
Berlin: (hib/PK) Cannabis war nach Angaben der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 mit einem Anteil von rund zwei Dritteln an allen Rauschgiftdelikten die Drogenart mit der höchsten Anzahl an Handels- und konsumnahen Delikten. Durch die Teillegalisierung von Cannabis und den damit einhergehenden Wegfall konsumnaher Delikte sei dieser Anteil deutlich gesunken, heißt es in der Antwort (21/3133) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2862) der Grünen-Fraktion.
Bei den Staatsanwaltschaften habe sich statistisch zwischen den Jahren 2023 und 2024 ein Rückgang bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) um 26 Prozent gezeigt. Die weitere Entwicklung bleibe jedoch abzuwarten, denn erst ab dem Berichtsjahr 2025 würden zusätzlich zu den Verstößen gegen das BtMG auch Verstöße gegen das Medizincannabisgesetz (MedCanG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erhoben, heißt es in der Antwort weiter.
Zur Frage eines möglichen weiteren Cannabis-Gesetzgebungsverfahrens (zweite Säule) , heißt es in der Antwort, der Koalitionsvertrag von Union und SPD sehe eine Umsetzung der sogenannten zweiten Säule von regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten von Cannabis nicht vor.