Keine einheitlichen Regelung zu Toiletten auf Bahnhöfen
Berlin: (hib/HAU) In den vergangenen Jahren hat es nach Angaben der Bundesregierung „keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Ausstattung von Bahnhöfen mit Toiletten“ gegeben. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/3163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2704) hervor.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist eine kostenfreie Toilettennutzung derzeit nicht realisierbar, da hohe Standards bei Sauberkeit, Hygiene und Ausstattung erhebliche Investitionen erforderten. Ein kostendeckender Betrieb durch die DB InfraGO AG sei an kleineren, weniger frequentierten Bahnhöfen nicht möglich. An höher frequentierten Bahnhöfen sei ein kostendeckender Betrieb nur durch ein Nutzungsentgelt von 1,00 Euro bis 1,50 Euro pro Nutzung möglich.
Die Bundesregierung strebt an, dass Empfangsgebäude im Zusammenhang mit Verkehrsstationen „bedarfsgerecht und ganzheitlich nach abgestimmten Qualitätsstandards modernisiert werden“. Diese Qualitätsstandards umfassten auch öffentlich zugängliche WC-Anlagen, heißt es in der Antwort.