Wettbewerbskompass der Europäischen Union
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung rechnet nicht mit zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen für Kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland aufgrund des von der Europäischen Kommission vorgestellten Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit. „Im Gegenteil, es werden Entlastungen von Verwaltungsaufwand für KMU um 35 Prozent bis zum Ende der Amtszeit im Jahr 2029 angestrebt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3159) auf eine Kleine Anfrage (21/2561) der AfD-Fraktion.
Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit („WBF-Kompass“) bilde nur den wirtschaftspolitischen Gesamtrahmen und Fahrplan der Europäischen Kommission zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft sowohl in Deutschland als auch in der EU, heißt es in der Antwort. Dazu gehörten unter anderem die Vereinfachung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Verringerung von Verwaltungsaufwand, die Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt sowie eine bessere Koordinierung von politischen Maßnahmen als horizontale Erfolgsfaktoren. Beim WBF-Kompass handele es sich um eine Mitteilung der EU-Kommission ohne direkte legislative Auswirkungen oder rechtlich verbindliche Vorgaben.