Bundesregierung rechnet mit höherem Mehrwegangebot ab 2030
Berlin: (hib/JOH) Die am 12. Februar 2025 in Kraft getretene europäische Verpackungsverordnung, die erstmals europaweit Mehrwegvorgaben festlegt und ab dem 1. Januar 2030 einzuhalten ist, wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung positiv auf die Entwicklung des Mehrwegangebots in Deutschland und in der EU auswirken. Das schreibt sie in einer Antwort (21/3361) auf eine Kleine Anfrage (21/3152) der Fraktion Die Linke. Die darin vereinbarte Quote von 70 Prozent für Mehrweggetränkeverpackungen verdeutliche den Anspruch, „dass der bereits heute hohe Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in Deutschland steigen soll“. Die konkrete Umsetzung liege vor allem in den Händen der Wirtschaftsbeteiligten.
Um die Anteile von Mehrweggetränkeverpackungen zu stabilisieren, habe der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Pfandpflicht auf nahezu alle Einweggetränkeverpackungen, insbesondere auf Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, ausgeweitet sowie eine konkrete Hinweispflicht auf Einweg- undMehrweggetränkeverpackungen am Regal im Handel verankert, betont die Bundesregierung.
Von der Linksfraktion befragt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem wiederholten Unterschreiten der gesetzlichen Recyclingquote für Getränkekartons von 80 Prozent zieht, führt diese aus, das Recycling von Getränkekartons sei aufwändig und kostenintensiv. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage seien in der Vergangenheit außerdem Kapazitäten für das Recycling von Getränkekartons geschlossen worden. Die europäische Verpackungsverordnung enthalte ab dem Jahr 2030 jedoch Mehrwegvorgaben, die verbindlich einzuhalten seien. Im Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes sei zudem eine neue Recyclingquote von 80 Masseprozent für Flüssigkeitskartons vorgesehen.