05.10.2021 Gesundheit — Unterrichtung — hib 1046/2021

Forschung an embryonalen Stammzellen

Berlin: (hib/PK) In den Jahren 2018 und 2019 sind insgesamt 19 Anträge zur Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) gestellt worden. Das geht aus dem neunten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (StZG) hervor, der als Unterrichtung (19/32595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.

Im Berichtszeitraum sind den Angaben zufolge 21 Genehmigungen erteilt worden. Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes im Juli 2002 bis Ende 2019 wurden 153 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von hES-Zellen erteilt.

Dem Bericht zufolge wird in Deutschland mit hoher Qualität an hES-Zellen und humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) geforscht. Es bestehe weiter ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Forschung mit hES-Zellen und hiPS-Zellen könnten sich je nach Forschungsfragestellung gegenseitig ergänzen, heißt es in der Unterrichtung.