Forschung an embryonalen Stammzellen
Berlin: (hib/PK) In den Jahren 2018 und 2019 sind insgesamt 19 Anträge zur Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) gestellt worden. Das geht aus dem neunten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (StZG) hervor, der als Unterrichtung (19/32595) vorliegt.
Im Berichtszeitraum sind den Angaben zufolge 21 Genehmigungen erteilt worden. Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes im Juli 2002 bis Ende 2019 wurden 153 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von hES-Zellen erteilt.
Dem Bericht zufolge wird in Deutschland mit hoher Qualität an hES-Zellen und humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) geforscht. Es bestehe weiter ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Forschung mit hES-Zellen und hiPS-Zellen könnten sich je nach Forschungsfragestellung gegenseitig ergänzen, heißt es in der Unterrichtung.